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DIE REVOLTE DER DEUTSCHEN
GEGEN   DIE
REGIERUNG VON MARYLAND.
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DIE   REVOLTE   DER   DEUTSCHEN GEGEN
DIE REGIERUNG VON MARYLAND.
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IE Masseneinwanderung der Deutschen von der Pfalz, Wü®-
temberg und anderen Süddeutschen Staaten, welche im
Jahre 1709 zuerst in grösseren Massstabe ihren Anfang
nahm, hatte gegen das Jahr 1730 Alles im südlichen Penn-
sylvanien, östlich vom Susquehanna-Fluss gelegene kulturfähige
Land in Besitz genommen. Aber der Strom der Einwanderung
hatte damals, ebensowenig wie heute, noch nicht sein Ende er-
reicht. Immer neue Schaaren ackerbautreibenden Volkes aus
den Gauen Südwest-Deutschland's kamen an, um in der
Wildniss
ihre neue Heimath zu gründen. Der mächtige Susquehanna
hatte ein paar Jahre den Strom der Einwanderung gestaut und
dieselbe hatte sich am östlichen Ufer desselben ausgebreitet; aber
der Zeitpunkt war gekommen, dass
auch diese Gränze überfluthet,
aus Nothwendigkeit überschritten werden musste. An dem west-
lichen Ufer des Flusses haussten damals noch die friedlichen
Conestogoe Indianer. Es war nicht der "Wandertrieb, welche die
deutsche Stämme veranlasste, ihre ferne Heimath zu verlassen
und die beschwerliche, gefahrvolle, mehrere Monate dauernde
Reise den Rhein hinunter über Holland, auf gebrechlich kleinen
Schiffen über den Atlantischen Ozean, zu unternehmen, um in
der Wildniss von Pennsylvanien unter den Indianern neue Heim-
stätten zu gründen. Auch war es nicht die grössere Fruchtbar-
keit des neuen Landes, denn unter allen deutschen Gauen, war
schon in frühesten Zeiten die Pfalz, als die Perle des deutschen
Landes betrachtet worden.
"Fröhlich Pfalz,
Gott erhält's,"
hiess es im Mittelalter. Zahllose Städte, Oerter und Dörfer gaben
Zeugniss von dem Fleiss, der Wohlhabenheit und Intelligenz ihrer
Bewohner. Glücklich und zufrieden bebauten sie ihre "Weinberge
und betrieben ihr Gewerbe, als der Erzfeind der Deutschen ohne
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Ursache und ohne Warnung verheerend in das Land brach. Die
deutschen Hecre kämpften zur Zeit im fernen Osten gegen die
Türken und die Westgränze Deutschland's war schutzlos.
Zimmermann erzählt in seiner deutschen Geschichte, dass Kö-
nig Ludwig XIV. von
Frankreich den Plan gefasst habe, um das
kürzlich von ihm
geraubte Elsass und Lothringen gegen Wieder-
wegnahme zu schützen, eine grosse Wüste zwischen Elsass-Loth-
ringen und Deutschland zu ziehen. So erhielt der am Rhein
stehende General Duras den Befehl diese Verwüstung auszufüh-
ren. Fünf Mordbrennerbanden überflutheten jetzt die deutschen
Gränzlande Baden, Pfalz etc. Der dritte Raubkrieg Ludwigs
XIV. wurde jetzt ganz zu einem Mordbrennerkrieg. Am un-
menschlichsten hauste der verworfene General Melac. Nicht
blos die Häuser und Hütten wurden niedergebrannt, sondern so-
gar was zum Wiederaufbau, nach erlangtem Frieden zum Unter-
halte hätte dienen können, wurde zerstört; fast alle Weinstöcke
wurden ausgerissen, die Fruchtbäume an der Wurzel abgehauen.
Viermal hundert tausend Einwohner Badens und der Pfalz wur-
den um Hab und Gut gebracht, mit hunnisch-viehischer Miss-
handlung gegen das weibliche Geschlecht, diejenigen Männer,
welche ihre Frauen, Töchter und Bräute schützen wollten, nie-
dergemetzelt, die Anderen aus ihren Städten und Dörfern hinaus-
gejagt in den Schnee und das Eis des Winters, zu sehen und zu
suchen, wo sie weit weg ein Unterkommen finden könnten.
Weit über zwölf hundert Städte und Dörfer in diesen deutschen
Gränzlanden traf dieses schreckliche Loos. In Heidelberg wurde
das schöne kurfürstliche Schloss zuerst ausgeplündert und dann
in die Luft gesprengt, wovon noch heute die Trümmer zeugen.
Speyer und Worms wurden nach schwerer Brandschatzung gänz-
lich zerstört, in Asche gelegt. In Speyer blieb weniges stehen,
in Worms nur der Dom. Verwüstet wurden unter den zwölf hun-
dert Orten: Oppenheim, Kreuznach, Alzey, Gernsheim, Fran-
kenthal, Wachenheim, Ladenburg, Bretten, Bruchsaal, Baden-
Baden, Rastatt, Pforzheim. Auf die Frage, warum die Einwoh-
ner dieser Lande gegen allen Kriegsgebrauch auf diese Weise be-
handelt werden, antwortete der Herzog von Crequi: "Ketzer ver-
dienen ebenso sehr die Ausrottung mit Feuer und Schwert, wie
die Mohamedaner."
In den von den Franzosen besetzten Städten und Oerter wurde
die katholische Religion und Kirche gewaltsam eingeführt und
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bei dem Frieden zu Ryswick am 20. September 1697 die Klausel
beigefügt, dass in
den von Frankreich zurückgegebenen Orten,
wovon die Mehrzahl in der Pfalz lag, die auf diese Weise gewalt-
sam eingeführte katholische Religion, erhalten würde.
Das war eine offenbare Verletzung des westphälischen Friedens,
und mit Recht erhoben die protestantischen Stände Wieder-
spruch, aber vergeblich. Und als nicht lange nachher in der
Pfalz ein Regierungswechsel eintrat, versuchte der neue streng
katholische Hof, den Protestantismus im Lande auszurotten, un-
ter Berufung auf jene Klausel, und unter Gewaltthaten und Un-
gerechtigkeiten eine Gegenreformation durchzusetzen.
Die schrecklichen Schicksale des französischen Krieges und
die darauf folgende Verfolgung und Bedrückung der Protestan-
ten jener Länder, waren die Ursachen, dass die dem Ocean so
weit entfernt wohnende Pfälzer und Badenser die Ersten waren,
welche in Massenauswanderung das deutsche Vaterland ver-
liessen, um in Amerika eine Heimstätte zu gründen, wo sie unge-
hindert ihrer Ueberzeugung gemäss ihre Religion ausüben, und
die Früchte ihres Fleisses in Frieden geniessen zu
können glaub-
ten. Sie hielten treu an der Sprache und Sitten der alten Hei-
math und bis auf den heutigen Tag bildet dieser Stamm unter
dem Namen "Pennsylvanisch Deutsche," einen höchst achtungs-
werthen, fleissigen und wohlhabenden besondern Theil der Be-
völkerung unseres Nachbarstaates Pennsylvanien.
Es waren ein Theil dieser armen, vom Schicksal so schwer
heimgesuchten vertriebenen Bewohner der Pfalz und Badens,
welche im Anfang der 1730er Jahre am westlichen Ufer des Sus-
quehanna ihre Ruhe und Frieden suchten, und in liebender Er-
innerung an ihre alte Heimath, ein Mannheim, West-Mannheim
und Heidelberg Township gründeten, welche noch heute diese
Namen führen. Aber Frieden sollten diese schwer geprüften
Menschen auch hier noch lange nicht finden.
Die fünf Nationen, zu welcher Verbindung die Conestogoe In-
dianer gehörten, behaupteten im Jahre 1722, dass sie das westliche
Ufer des Susquehanna nicht an William Penn verkauft hätten,
und da die Eegierung von Pennsylvanien nie erlaubte, dass Land
von Weissen in Besitz genommen wurde, ohne dass die Eegierung
vorerst durch Kaufvertrag von den Indianern dasselbe recht-
mässig erworben hatte, so wurde der Strom der Einwanderung
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etliche Jahre am Ostufer des Susquehanna aufgehalten. Die
Unterhandlungen mit den Indianern für den Ankauf des West-
Ufers dauerten von 1722 bis zu 1735, wo sie endlich zur Zufrie-
denheit der Indianer geschlichtet wurden und dieselben das Be-
sitzrecht vom rechten Ufer des Susquehanna bis an die westlichen
Berge, an Pcnnsylvanien abtraten.
Schon im Jahre 1721 hatte ein Mann, Namens John Grist, mit
Familie sich westlich vom Susquehanna, in der damaligen Graf-
schaft Lankaster, jetzt York, niedergelassen, derselbe wurde je-
doch auf die Beschwerde der Indianer, von der Pennsylvanischen
Behörde entfernt. Am 28. Mai 1722 wurde der Silberschmidt
Philip Syng, welcher vorgab unter Marylander Autorität einen
Besitztitel über in Lankaster Grafschaft, westlich vom Susque-
hanna, gelegeneu Land zu haben, in's Gefängniss geworfen. Von
ungefähr dem Jahre 1730 an, gab die Regierung von Pennsyl-
vanien Landverwilligungen, an dem westlichen Ufer des Susque-
hanna's gelegen, an die noch immer zahlreich einwandernden
Deutschen. In kurzer Zeit, noch, vor Ablauf eines Jahres hatten,
unter diesen Bewilligungen mehr als vierzig Familien den Fluss
überschritten und am östlichen Ufer ihre Niederlassungen ge-
gründet, Wohnhäuser gebaut, den Urwald gelichtet, den jung-
fräulichen Boden gepflügt und das Saatkorn gesäet.
Die Gränzlinie, der 40. Grad nördlicher Breite, welcher die
Kolonie Pennsylvanien von Maryland trennt, war zu jener Zeit
noch nicht vermessen. Man nahm an dass dieselbe 15 Meilen
südlich von Philadelphia lag, und hatte man sich am östlichen
Ufer des Susquehanna's ziemlich genau geeiniget und die Juris-
diction Pennsylvanien's bis an den 40. Grad nördlicher Breite an-
erkannt.
Da nun die Gränzlinie sich in gerader westlicher Linie aus-
dehnt, so sollte man meinen, dass unter friedlichen Ansiedlern,
wo doch Land in Fülle vorhanden war, es wenig Anlass zu
Gränzstreitigkeiten gegeben hätte. Leider kam es anders.
Im Juni 1722 ertheilte der Gouverneur von Maryland den Be-
fehl, Land zu vermessen, welches am Conestogoe-Fluss, zwölf
Meilen nördlich von Philadelphia und von ihm als innerhalb der
Gränzen von Baltimore County gelegen, beansprucht wurde.
Gränzstrolche, welche vor keiner Gewaltthat zurückschreckten,
benutzten diese Gränzwirren, und die friedlichen deutschen An-
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siedler hatten Jahre lang unsägliche Unterdrückung, Verfolgung,
Raub und
Mord zu erdulden, wovon die Kansas-Nebraska Gränz-
stieitigkeiten unserer Zeit ein Seitenbild liefern.
Am. 10. März 1731 siedelte sich Thomas Cressap, welcher ein
Anhänger des Lord Baltimore war, und unter der Autorität des
Gouverneurs von Maryland zu handeln vorgab, an dem westlichen
Ufer des Susquehanna, in dem jetzigen York County, an. Seine
Ansiedelung war nahe dreissig Meilen nördlich von der Mary-
land-Gränze, in Pennsylvanien, gelegen, und dennoch behauptete
er innerhalb der Gränzen von Baltimore County zu sein und übte
als Friedensrichter, vom Gouverneur von Maryland angestellt,
willkürliche Gerichtsbarkeit in jener Gegend von Pennsylvanien.
Thomas Cressap war ein Gränzstrolch vom reinsten Wasser, je-
doch einer der interessantesten Charaktere unserer Kolonial-
Periode. Tollkühn verwegen, rücksichtslos gegen die Rechte
Anderer, ein leidenschaftlicher Parteigänger für Lord Baltimore,
ein unversöhnlicher Feind der Indianer und wurde ein Feind der
deutschen Ansiedler in Pennsylvanien. Er war ein Capitain der
Maryland-Miliz und brachte vier Genossen, alle schwer bewaffnet,
mit sich nach Pennsylvanien.*) Er nebst seinen Genossen waren
zur Zeit die einzigen englischen Ansiedler der Gegend, alle an-
dere waren Deutsche. Sein Verfahren war von Anfang an ein
gewaltthätiges, er nahm den Indianern ihre Waffen, brannte ihre
Hütten nieder und machte sie, ohne Ursache zu haben, zu
Ge-
fangenen. Er bedrohte einen Jeden, welcher sich der Jurisdik-
tion Maryland's und Baltimore County nicht fügen wollte,
er drohte, die Beamten von Pennsylvanien, welche sich in seine
Jurisdiktion wagen würden, zu erschiessen, und als er am 30.
Januar 1734 wegen Gewalttätigkeit auf John Hendricks' Farm,
von dem Scheriff von Lancaster County verhaftet werden sollte,
wiedersetzte er sich und erschoss den Hülfs-Scheriff Knowles
Daunt.
Wie die Regierung von Maryland einen Ueberfluss von Energie
und Thatkraft durch ihre Beamte in diesen Gränzstreitigkeiten
kund gab, so mangelte es der Regierung der Provinz Pennsyl-
vanien an moralischer Kraft, ihre Rechte innerhalb der Gränzen
der eigenen Provinz zu behaupten, und die deutschen Ansiedler
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*) Wright & Blanton's Report to Provincial Council January 9th, 1733.
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mussten schwer an den Folgen dieser Schwäche leiden. Der
Scheriff von Lancaster County zog sich auf das östliche Ufer zu-
rück und überliess die Deutschen ihrem Schicksal.
Die Regierung von Pennsylvanien sandte in dieser Sache eine
Beschwerde an den Gouverneur von Maryland, welcher versprach,
Cressap gerichtlich in Baltimore County prozessiren zu lassen.
Wir haben jedoch keine Kunde, dass dieses Versprechen gehalten
wurde. Cressap hauste nach wie vor in seiner Weise und der
Gouverneur behauptete, daas die Gegend, wo jene Mordthat statt-
fand, innerhalb der Gränzen der Provinz Mary lands sei. Um
dieser Behauptung Nachdrack zu geben, gab er am 3. Februar
1734 dem Scheriff von Baltimore County den Befehl, die deutsch-
pennsyvanischen Ansiedler Johann Hendricks und Josua Min-
shall zu verhaften, weil sie ohne Erlaubniss Land in Besitz ge-
nommen hätten, welches
zur Provinz Maryland gehöre, während
sie es unter einem Besitztitel von der Provinz Pennsylvanien be-
anspruchten. Die Männer wurden auf ihren Wohnsitzen verhaf-
tet, von ihren Familien hinweg nach Annapolis geschleppt, wo
sie Monate lang in einem elenden Gefängniss schmachteten. Die
Regierang von Pennsylvanien sandte zwei Commissionäre nach
Annapolis, um die Freilassung von Hendricks und Minshall zu
bewirken, jedoch ohne Erfolg. Die Gefangenen wurden später
gegen Bürgschaft entlassen. Da der Snsquehanna nie die Gränz-
linie zwischen Maryland und Pennsylvanien bildete, sondern die
Gränze den Fluss in gerader Linie von Osten nach Westen durch-
schneidet und das östliche Ufer der Gegend im anerkannten un-
bestrittenen Besitz Pennsylvaniens war, so hält es uns schwer zu
erklären, unter welchen Rechtsgründen Maryland Anspruch auf
Jurisdiktion über jene Gegend machte.
Die Gewalttätigkeiten des Thomas Cressap nahmen nun einen
grösseren Umfang. Am 23. September 1735 schritt die Cressap-
sche Bande soweit, dass sie Robert Buchanan, den Scheriff von
Lancaster County, gefangen nahm, welcher jedoch auf Anord-
nung des Gouverneurs von Maryland bald wieder in Freiheit ge-
setzt wurde. Die Gewalttätigkeiten Cressap's und seiner Ge-
nossen richtete sich nun hanptsächlich gegen die fleissigen, fried-
lichen und hülflosen deutschen Ansiedler, von welchen Viele un-
ter der Angabe, dass sie die Oberheit der Provinz Maryland nicht
anerkannten, sondern Pennsylvanien, um ihre Habe beraubt, ge-
schlagen und von Haus und Hof vertrieben wurden.
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Durch den Fleiss der Pfälzer war die Wildniss bald in den
blühenden, fruchtbaren Garten verwandelt, wie uns heute noch
York County erscheint. Die Habsucht und der Neid der südlich
wohnenden Engländer scheint durch die schnell errungene Wohl-
habenheit dieser Deutschen erregt worden zu sein, und es ent-
spann sich ein Kampf, dieselben von ihren Heimstätten zu ver-
treiben, um sich in deren Besitz zu setzen. Man machte sich die
Unwissenheit der Deutschen mit den englischen Gesetzen, Sprache
und Sitten zu Nutze, und unter dem Schein gesetzlichen Ver-
fahrens, wurden Viele ihrer Habe und Heimath beraubt. Balt-
hasar Springier, unter einer Landbewilligung von Pennsylvanien,
siedelte sich im Jahre 1733 am Codorus Fluss an, er baute sich
ein Haus und bebaute sein Land. Thomas Cressap, der Friedens-
richter und Milizcapitain von Maryland, liess das Land im Jahre
1736 als zu der Provinz Maryland gehörend, wieder vermessen,
vertrieb Springler und setzte John Keller in den Besitz desselben.
Friedrich Ebert hatte dasselbe Schicksal. Michael Tanner er-
hielt am 17. September 1734 von Pennsylvanien eine Landbe-
willigung von 200 Acker. Er baute sein Wohnhaus und Stall-
ungen darauf, lichtete und bebaute das Land,
und wurde nebst
Familie im September 1735 von Thomas Cressap, welcher vorgab
im Auftrage des Gouverneurs von Maryland zu handeln, gewalt-
mässig vertrieben und Daniel Lowe mit seiner Familie nahmen
auf Anordnung Oessap's Besitz von Haus und Hof. Auf diese
Weise wurden etliche vierzig Deutsche um ihre neue, schwer er-
worbenen Wohnstätten beraubt, und in's Elend und Armuth ge-
stossen.*)
Da die Behörden von Pennsylvanien diesem grossen Unrecht
keine Abhülfe thaten, so wurden viele der Deutschen getäuscht
und suchten ihre Besitztitel von Maryland, in dessen Gränzen sie
sich nun glaubten, zu bekommen. Cressap, dessen Autorität da-
durch anerkannt wurde, war ihnen gegen gute Bezahlung darin
behülfich. Er hatte einen Genossen, welcher, obgleich er nichts
davon verstand, für schwere Bezahlung das Land für die Ansied-
ler zu vermessen hatte. Die Unannehmlichkeiten hörten jedoch
nicht auf, und die Deutschen wurden bald belehrt undü berzeugt,
dass sie in Wirklichkeit auf Pennsylvanischen und nicht auf
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*) Nicholas Perie, see History of York 1782.
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Marylander Boden wohnten, und jetzt erst recht der Gefahr aus-
gesetzt waren, sämmtlich ihr Landeigentum zu verlieren. Sie
beschlossen, deshalb, in einer zu diesem Zweck gehaltenen Ver-
sammlung, sich förmlich gegen die Autorität der Regierung von
Maryland aufzulehnen und die Regierung der Provinz Pennsyl-
vanien als allein rechtmässig anzuerkennen. Zu diesem Zwecke
wurde im August 1736 ein Schreiben von 60 Ansiedlern unter-
zeichnet, an den. Gouverneur Samuel Ogle von Maryland abge-
sandt; dasselbe lautete:
"Sir: —
Die Unterdrückung und schlechte Behandlung,
welche wir von Seiten der Regierung von Maryland, oder
wenigstens von Personen, welche von derselben ermächtigt
waren, und deren Handlungen stillschweigend geduldet wur-
den, erlitten haben, ist, wie wir zur Genüge wissen, eine ver-
schiedene gewesen welche andern Unterthanen Ihrer Regierung
zu Theil wird. Dieser Umstand, verbunden mit anderen ge-
wichtigen Gründen, gibt uns genügend Ursache anzunehmen,
dass der Gouverneur und die Magistrate der besagten Provinz
selbst nicht glauben, dass wir innerhalb der Gränzen Ihrer
Lordship's Lande ansässig sind. Wir wurden erst durch
schöne Versprechungen und später durch Drohungen und Be-
strafungen zu Zwecken verführt und missbraucht, welche nicht
nur zur Zeit ungerechtfertigt sind, sondern wenn ausgeführt,
zu unsern gänzlichen Ruin führen werden. Wir, die Unter-
zeichneten, nebst vielen unserer Nachbarn, einsehend, welch
ein grosses Unrecht wir der Regierung von Pennsylvanien zu-
gefügt haben, indem wir von derselben Land in Besitz haben,
ohue ihr den schuldigen Gehorsam zu leisten, beschliessen des-
halb, zu unserer Pflicht zurück zu kehren und in Zukunft un-
ter den Gesetzen und der Kegierung von Pennsylvanien zu
leben, in welcher Provinz wir uns ansässig glauben. Wir sind
einstimmig entschlossen, diesen Beschluss so lange zu befolgen,
bis das Gegentheil durch richterliche Entscheidung der be-
strittenen Gränze bestimmt worden ist, und es ist unser Wunsch,
dass diese, unsere ehrlichen und gerechten Absichten, dem
Gouverneur von Maryland und jedweden den es angeht, be-
kannt gemacht werden. Mit unseren eigenhändigen Unter-
schriften unterzeichnet am 11. August 1736."
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Diese Handlung wurde ferner durch ein Schreiben der Behörde
von Pennsylvanien mitgetheilt. Die Behörde von Lancaster
County schickte zwei Constabler zum
Schutz der Deutschen über
den Fluss Einer derselben, Charles Jones, wurde sofort von
Cressap's Gesellen gefangen genommen, welche ihn
hinweg
schleppten, aber stark verfolgt, wieder laufen liessen. Der
Gouverneur von Maryland war wüthend über die Handlung der
Deutschen. Er erklärte sie als Rebellen gegen die Regierung
von Maryland und erliess ein Aufgebot an die Miliz von Balti-
more und Cecil County sich zu versammeln, um die Deutschen
zu vertreiben. Anfangs September 1736 versammelte sich die
Miliz in Folge des Aufgebots auf Col. Nathaniel Rigby's Plantage,
im oberen Theil von Baltimore County, und wurden 300 Mann
zu Pferd und bewaffnet für den bevorstehenden Feldzug gegen
die Deutschen eingemustert. Oberst Edward Hall übernahm
das Commando, Paca und Guest waren Capitaine, und William
Hammond, der Scheriff von Baltimore County, war im Gefolge.
Am 11. September rückte dies tapfere Kriegsheer zu Ross, unter
Trommelklang und Trompetenschall, in das jetzige York County
ein, um die Deutschen wieder zum
Gehorsam der Regierung von
Maryland zu bringen. Der Gouverneur von Maryland sog es vor
in Baltimore County, in der Nähe, zu verweilen. Das Heer kam
des Nachmittags in die Nähe von Wright's Wohnung am Sus-
quehanna-Fluss, wohin sich etlich vierzig Deutsche geflüchtet
hatten. Mehrere Offiziere kamen nach Wright's Wohnung und
verlangten mit den Deutschen zu sprechen, welche jedoch Ver-
rath und Gefangennahme befürchteten, sich weigerten, persön-
lich mit den Offizieren zu sprechen, sondern versprachen, eine
schriftliche Mittheilung zu senden. Der Scheriif von Lancaster
war in Wright's Wohnung, und immer mehr Bewohner von Lan-
caster County versammelten sich dort, um sich mit Waffen zu
vertheidigen. Am nächsten Tag waren mehr als 150 Pennsyl-
vanier dort versammelt. Ein Theil der Maryland Trappen be-
schäftigte sich einstweilen damit, unter dem Verwande rückstän-
dige Taxen zu collectiren, eine Anzahl der Häuser der Deutschen
um ihre Werthsacben zu plündern. Cressap war wüthend, dass
die Offiziere sich weigerten den Befehl zum
Angriff auf die Penn-
sylvanier zu geben, und ihn selbst hinderten seine Büchse auf
dieselben abzufeuern. Er schimpfte die Offiziere Feiglinge.
Die grosse Mehrzabl der Maryland Truppen hatten jedoch keinen
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Gefallen an der Sache und schimpften weidlich auf Cressap als
den Urheber dieses Unfugs. Die Pennsylvanier erhielten fort-
während Verstärkung und die Maryland Truppen, welche besorg-
ten, bald überwältigt zu werden, zogen unverrichteter Sache wie-
der nach Haus, einen Gefangenen, Namens John Wilkens, mit
sich nehmend. Vorher sandten sie jedoch durch Michael Tan-
ner, ein
Führer der Deutschen, die Drohung, dass wenn die Deut-
schen nicht binnen 14 Tagen die Jurisdiktion der Provinz Mary-
land
anerkennen würden, sie in grösserer Zahl zurückkehren
würden, um sie alle von Haus und Hof zu verjagen, und ihr
Eigenthum an Andere, welche Maryland treu wären, vertheilen
würden.
In den Verhandlungen mit den Deutschen findet sich eine
in-
teressante Antwort derselben an den Gouverneur von Maryland,
worin dieselben erklären: "Wir wurden schwer bedrückt in
unserem Vaterlande, hauptsächlich wegen unserer Religion, und
beschlossen, wie Andere vor uns
gethan hatten, zu fliehen. Wir
hörten viel von der Milde und Gerechtigkeit der Regierung von
Pennsylvanien, und schifften uns über Holland nach Philadel-
phia ein, wo wir bei unserer Ankunft den Eid der Treue an Kö-
nig
George und der Regierung von Pennsylvanien leisteten. Wir
wandten uns darauf nach der Grafschaft Lancaster, wo sich eine
grosse Anzahl unserer Landsleute shon niedergelassen hatte, fan-
den aber das Land östlich vom Susquehanna-Fluss schon besetzt,
und gingen deshalb mit Erlaubniss der Behörden von Pennsyl-
vanien über den Fluss, um im Einverständniss mit den Gesetzen
und Gebräuchen uns häuslich niederzulassen. Wir waren noch
nicht lange da, als jemand, der vorgab, unter der Autorität der
Regierung von Maryland zu handeln, behauptete, dass das Land
sich innerhalb dieser Provinz befände, und uns durch Drohungen,
Gewaltthätigkeiten und grossen Versprechungen verleitete, uns
den Befehlen dieser Regierung zu unterwerfen. Der erste, der
kam und vorgab ein Landvermesser unter der Regierung von
Maryland zu sein war Robert Morris, nachdem kam Cressap und
sagte, dass dessen Vermessungen nicht gültig seien, indem er
keine Autorität gehabt hätte. Dann kam
Franklin, er nahm
schwere Bezahlung; es war aber nichts als Betrug und er verstand
nichts von Landvermessung. Unter allen diesen Bedrückungen
hatten wir trotzdem keine Besitztitel für unser Land, und irgend
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Einer, der kam um Land zu vermessen, konnte uns von unserem
Besitze vertreiben und denselben in andere Hände geben, u. s. w.
Unsere Lage, ist nun die, dass wir auf der einen Seite in unserem
Gewissen fest überzeugt sind, dass wir uns in der Provinz Penn-
sylvanien befinden, und wir nicht anders erwarten können, als
dass wir unsere Besitzungen verlieren, wenn wir jetzt vorgeben,
dieselben unter Lord Baltimore zu halten; auf der anderen Seite
wurde kürzlich eine Militär mach t von Maryland gegen uns ans-
gesandt, wir werden bedroht, dass man uns als Rebellen und
Feinde unseres gnädigen Königs George, welchen wir Treue ge-
schworen haben, behandeln wird, wenn wir nicht gegen die
Ueberzeugung unseres Gewissens der Regierung von Pennsyl-
vanien unsere Treue entsagen, und uns der Autorität derselben
wiedersetzen, welches wir ja nicht erfolgreich thun könnten,
selbst wenn wir Willens wären es zu thun. Wir überlassen es
des Gouverneurs billigem Gutachten, ob es recht ist, eine Anzahl
gewissenhafter, fleissiger und friedlicher Leute als Rebellen zu be-
handeln, aus keinem anderen Grunde, als dass sie eine Gerichts-
barkeit nicht anerkennen können innerhalb der Grunzen, wo wir
jetzt ansässig sind, wo dieselbe doch nicht besteht, und wir über-
zeugt sind, dass wir durch die von nichtsnutzigen Personen aufge-
stellten Behauptungen irre geleitet wurden."
Diese vortrefflich klare Schilderung ihrer misslichen Lage,
welche von vierzig deutschen Ansiedlern unterzeichnet war,
machte jedoch keinen versöhnenden Eindruck auf den Gouver-
neur. In einem späteren Schreiben an die Regierung von Penn-
sylvanien hatte dieser Gouverneur die Infamie zu insinuiren, dass
diese Deutschen Feinde England's wären, welche in dem drohen-
den englisch-französischen Kolonialkrieg auf der Seite der Fran-
zosen, deren Freunde sie seien, kämpfen würden.
Der Gouverneur Ogle von Maryland lieh jetzt seine Iland zu
einem Bubenstück, um die Deutschen ihrer Besitzungen zu be-
rauben und an seine Anhänger zu vertheilen.
Ein Charles Higginbotham, Henry Mundee und Edwart Leet
mit der Betheiligung, und unter den Rathschlägen des Capitain
Cressap verbündeten sich mit 49 anderen Männern, um die
Deutschen, welche westlich vom Susquehanna wohnten, ihrer Be-
sitzungen zu berauben. Sie wandten sich mit einer Petition, wo-
rin sie angaben, dass die Deutschen ihr Besitzrecht durch eine
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Rebellion gegen die Regierung von Maryland verloren hätten, an
Gouverneur Ogle, und baten, dass deren Ländereien unter sie ver-
theilt würden. Der Gouverneur gewährte das Gesuch, und er-
theilte dem Landvermessen Thomas White den Befehl, für einen
jeden 200 Acker zu
vermessen. Um den Ueberfall wirksam zu
machen. sandte er ferner Waffen und Munition nach Rigby's
Farm. Ende September gingen Leet, Higginbotham und Cres-
sap in die deutschen Ansiedlungen, um sich ihr zukünftiges
Eigenthum anzuschauen und die besten Besitzungen zu wählen.
Am 30. Oktober 1736 waren sie in Annapolis beim Gouverneur.
Mitte November wurde eine Versammlung der Verbündeten be-
rufen, um, nachdem Cressap die besten eilf Plantagen für sich re-
servirt, die andern zu raubenden Plantagen durch das Loos zu
vertheilen. Cressap erhielt eine bedeutende Sendung Feuerwaf-
fen und Munition, und Alles war bereit, um gegen das Ende des
Monats November, mit Hülfe der Miliz die Deutschen zu ver-
treiben. Da wurde am 23. November die Sache an die Regierung
von Pennsylvanien verrathen. Sofort wurden Verhaftsbefehle
gegen die Rädelsführer erlassen. Dieselben hatten für den Tag
eine Berathung beschlossen, und so gelang es Henry Mundee und
Edward Leet mit sämmtlichen auf die Verschwörung bezüglichen
Papieren, zu fangen. Higginbotham, der
Haupträdelsführer, ent-
kam. Unter den Papieren fand man die Petition an den Gouver-
neur Ogle mit den Unterschriften der Verbündeten, und, den Er-
lass des Gouverneurs. Die Gefangenen legten ein vollständiges
Geständniss ab.
Die Regierung von Pennsylvanien raffte sich nun endlich zu
einer energischen That auf. In der Nacht vom 23. November
1736 ging der Scheriff von Lancaster County mit 24 Mann Be-
deckung über den Fluss,
um den Marylander Friedensrichter,
Capt. Thomas Cressap, zu verhaften. Cressap, mit sechs seiner
Genossen, verbarrikadirte und vertheidigte sich in seinem Haus.
Er feuerte auf den Scheriff und seine Begleiter. Der Scheriff
zündete ihm das Haus über dem Kopf in Brand. Cressap führte
den Kampf eine Zeit lang im brennenden Haus weiter, und als
es zu heiss wurde, stürtzte er hervor um zu entfliehen, wurde je-
doch dingfest gemacht und im Gefängniss zu Philadelphia in
schwere Eisen gelegt. Einer seiner Leute wurde bei der Affaire
getödtet. Als Cressap in Fesseln nach Philadelphia kam, sagte
er höhnend : "Ei, dieses ist ja die schönste Stadt in der Provinz
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Maryland." Er wurde länger als ein Jahr in der Gefangenschaft
gehalten, und beim Friedensschluss, auf Befchl des Königs
George, freigelassen. Er zog später nach Frederick County,
wurde reich und starb hochgeachtet im Alter von 106 Jahren.
Leider wurde das Loos der armen deutschen Ansiedler durch
die Gefangennahme Cressap's nicht gemildert, denn ein noch
grösserer Hallunke, der obenerwähnte Rädelsführer Charles Hig-
ginbotham, wurde von Gouverneur Ogle zum Friedensrichter und
Capitain der Miliz an die Stelle Cressap's gesandt. Er kam mit
einer bewaffneten Bande von 20 Mann, welche sich bald auf 30
vermehrte, in die friedliche Ansiedelung der Deutschen. Er
baute ein Fort für seine Garnison und hauste mit seinen Genossen
weit ärger, als Cressap es je gethan hatte. Das Fort wurde der
Sammelplatz von allerlei Gesindel, welches sich hingezogen
fühlte. Im December 1737 und Januar 1738 berichtete Blun-
ston an die Regierung von Petmsylvanien: Es ist ihre offenbare
Absicht, eine jede Person zu vertreiben, welche sich nicht der
Autorität Marylands unterwirft. Sie haben die Thüren der
Deutschen mit Aexten aufgebrochen und die Männer gewaltsam
hinweggeschleppt, die Frauen und Kinder der so gewaltsam ent-
führten Männer haben sich nun auf das östliche Ufer des Flusses
geflüchtet, und die Gewalt- und Greuelthaten des Higginbotham
mit seiner Bande würden bald das westliche Ufer entvölkern,
wenn nicht schleunigst die Regierung genügende Macht sende,
um dieselben zu bändigen. Die Regierung fasste sehr tapfere
und schöne Beschlüsse, aber sehr wenig wurde gethan, den Deut-
schen in ihrer grossen Bedrängniss zu helfen. Am 20. Januar
1737 erhielt der Scheriff von Lancaster Befehl, genügende Mann-
schaften anzuwerben, um Higginbotham und seine Bande zu
fangen. Der Scheriff warb 28 Mann an, Higginbotham zog sich
in sein Fort zurück, welches der Scheriff sich fürchtete anzu-
greifen. Der Scheriff blieb ferner mit seiner Mannschaft am öst-
lichen Ufer, um dasselbe gegen Ueberfälle der Higginbotham'-
sehen Bande zu schützen. Die von der Higginbotham'schen
Bande gefangenen Deutschen wurden zum Theil nach Annapolis
gesandt, zum Theil im Fort festgehalten. Unter anderen ging
die Bande am 17. März 1737 in das Haus von Martin Schultz
und raubten ihm ein Fass Rum von 80 Gallonen, sowie seine zwei
besten Pferde. Selbst Knaben wurden zu Gefangenen gemacht.
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Es trat Noth an Lebensmitteln ein, und als sechs deutsche Män-
ner, Namens Michael Tanner, Conrad Strickler, Henry Baron,
Jakob Welschhans, Charles Jones und Joseph Evans beim Be-
gräbniss eines Kindes von der Bande überfallen und in das Ge-
hölz hinweggeschleppt wurden, erregte das einen Schrecken, dass
die meisten der Ansiedler auf das östliche Ufer flohen. Die
Pferde der Ansiedler waren von der Baude geraubt worden und
der Boden konnte für die Frühsaat nicht bebaut werden.
Präsident Logan von der Regierung von Pennsylvanien spricht
in einem Brief an Gouverneur Ogle von den entsetzlichen Greuel-
thaten, welche Higginbotham an diesen unglücklichen Menschen
verübt habe.
Im Oktober 1737 gingen 16 Marylander, unter der Anführung
von Richard Lowder, nach Lancaster, erbrachen gewaltsam das
Gefängniss, und befreiten die vom Scheriff von Lancaster County
in diesen Gränzstreitigkeiten gefangenen, darin verwahrten Mary-
lander.
Die Regierung von Pennsylvanien führte während der Jahre
dieser Gränzwirren nicht nur einen energischen Briefwechsel mit
Maryland, sondern erhob manche Beschwerde und Klage gegen
den Gouverneur von Maryland bei der englischen Regierung.
Die Klagen kamen endlich zur Verhandlung, und erschien am
18. August 1737 ein königlicher Erlass, welcher den Gouver-
neuren der beiden Provinzen bei Androhung der königlichen Un-
gnade aufs Strengste befahl, den Gewalttaten und Streitigkeiten
Einhalt zu thun und die Gefangenen in Freiheit zu setzen. Der
Gouverneur von Maryland gebot hierauf dem Treiben seines Frie-
densrichters Higginbotham Einhalt.
Im Jahre 1738 fing man an eine temporäre Gränzlinie zu ziehn,
14
¾ Meilen südlich von Philadelphia, und die vielgeplagten,
schwer heimgesuchten Pfälzer fanden endlich den Frieden und
die Ruhe, die sie so lange Jahre hindurch vergeblich ersehnt
hatten.
Das passive Verhalten der Deutschen während jener Jahre
gegen ihre Bedrücker ist gerechtfertigt, wenn, wir bedenken, dass
die Anführer der Gränzstrolche richterliche Beamte der Provinz
Maryland waren, und der Gouverneur mit seiner ganzen Macht
und Autorität dieselben unterstützte. Eine selbstständige gewalt-
thätige Gegenwehr würde unter solchen Umständen sofort eine
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gänzliche Vernichtung der Deutschen herbeigeführt haben. Dass
die Deutschen bereit waren, unter der Führung der Beamten von
Pennsylvanien für ihre Rechte zu kämpfen, geht ans einem Be-
richt des pennsylvanischen Friedensrichters Blunston, welcher
am östlichen Ufer des Flusses wohnte, und aus dessen Berichten
viele der mitgetheilten Thatsachen entnommen sind, hervor. Er
schreibt unter Anderm im März 1736 an die Regierung von Penn-
sylvanien: Wenn der Scheriff über den FIuss gegangen wäre,
ehe jene Gefangennahme bei dem Begräbniss des Kindes statt-
fand, so hätte er dreissig bis vierzig Deutsche gehabt, welche ihn
unterstützt hätten, aber jetzt hat er Keine, ausser Solche, welche
er mitnimmt, wenn er würde hinüber gehen. Die Hauptschuld
hatte der Gouverneur von Maryland, welcher solche Gesellen, wie
Cressap und Higginbotham als Richter und Milizcapitaine an-
stellte und ihren Angaben Glauben schenkte; welcher, während
die Gränzstreitigkeiten in England in Klage vor dem Gericht
schwebten, versuchte, hier durch Gewalttätigkeiten seine Seite
zu bekräftigen und niemals die Sache unpartheiisch gründlich
untersuchte. Nicht viel minder Schuld trifft die Regierung von
Pennsylvanien, welche mit einer peinlichen quäkerhaften Frie-
densliebe duldete, dass Maryland de facto Jurisdiktion innerhalb
der Gränzen von Pennsylvanien ausübte, und sich auf weitläufige
Proklamationen, Proteste, Unterhandlungen mit dem Gouver-
neur von Maryland und Klagen bei der englischen Regierung be-
schränkte.
Geschrieben im Monat August 1888.
L. P. HENNIGHAUSEN.